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Die Uhr tickt - wichtige Änderung der Förderung der Digitalisierung!

Jens Pittasch • Jan. 13, 2022

Landesbank setzt entscheidende Frist!

Nahezu unbemerkt für Interessenten und überhaupt nicht zu bemerken, für Unternehmen, die sich bereits im Prozess der Antragsbearbeitung befinden, hat die Brandenburgische Landesbank den Ansprüchen auf Förderung der Digitalisierung vorläufig einen heftigen Dämpfer versetzt.
Denn wer einmal alle Unterlagen heruntergeladen hat, sein Projekt aufstellt und die erforderlichen Unterlagen erarbeitet, hat keinen Grund, zu schauen, was jemand auf der Webseite veröffentlicht. Und selbst wenn, ist die Frage, welche Rechtskraft ein Web-Beitrag gegenüber der Richtlinie und allen offiziellen Dokumenten hat, denn darin findet man diese sehr wichtige Änderung NICHT.

Doch nun konstruktiv!
Was bedeutet die nur Eingeweihten (im Ansatz) verständliche Formulierung nach "es sei denn" (siehe Grafik)?

Zunächst:   Für viele Unternehmen wird nun die Zeit knapp!
Denn wer seine Digitalisierungsprojekte nun nicht sehr schnell bis zur Antragstellung bringt, hat in diesem Jahr keine Chance mehr auf eine Förderung. Und wer langfristige Vorhaben realisieren will, also über den Jahreswechsel 22/23 hinaus, kann diese nur dann in Angriff nehmen, wenn eine Splittung möglich ist.
Doch:          Wer ist betroffen?
Koordinierungsrahmen und Primäreffekt gliedern die Wirtschaft in mehr oder weniger förderberechtigte Unternehmen. Und sie schaffen eine Unterteilung, aus welchen Töpfen gefördert werden kann. Aus einem dieser Töpfe kann nur noch im Jahr 2022 geschöpft werden.
Wenn Ihr Betrieb entweder der sogenannten Positivliste angehört und/oder bestimmte weitere Kriterien erfüllt, sind Sie von der Einschränkung nicht betroffen. Viele Betriebe fallen jedoch zunächst aus der Förderung!
Alle Kriterien an dieser Stelle darzulegen, sprengt den Rahmen, doch:
- WIR PRÜFEN JEDEN EINZELFALL!
- Die Vorprüfung erfolgt schnell und kostenfrei!
Hintergrund:
Das Land Brandenburg hatte die aus Koordinierungsrahmen und Primäreffekt entstehenden Einschränkungen für einen großen Teil der Betriebe dadurch aufgehoben, dass ein weiterer Finanzierungsweg beschritten wurde. Durch einen erneuten, sehr begrüßenswerten Sonderweg des Landes wurde diese Möglichkeit Ende 2020 verlängert - bis Ende 2023, wie jeder annahm, der die damaligen Unterlagen studierte. Mehrere unserer "üblicherweise gut informierten" Kontaktleute an verantwortlichen Stellen bestätigen, dass an einer Neufassung der Förderbedingungen bereits gearbeitet wird und diese voraussichtlich bis Q3-2022 vorliegt. Sehr wahrscheinlich, dass sich die Gruppe der antragsberechtigten Unternehmen des Landes Brandenburg dann wieder erhöht.
Alles andere wäre ein fatales Signal an die Wirtschaft, die bereits unter den enormen Corona-Herausforderungen leidet, mit unkalkulierbar gewordenen Einkaufspreisen und Lieferzeiten kämpft - und sich in den Jahren vorher doch gerade erst ein einigermaßen gutes Niveau erarbeitet hatte.
Um zukünftig bestehen zu können und gerade auch, um die zusätzlichen Krisen-Faktoren zu bewältigen, ist die zügige und umfassende Digitale Transformation der Geschäftsprozesse die wesentliche Voraussetzung.

Bitte sprechen Sie uns umgehend an, wir klären was geht und finden den Lösungsweg genau zu Ihrem Bedarf!

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